Aus-/Fortbildung und Training im DRK Flörsheim
"Erste-Hilfe-Kurse" und "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
Aus- und Fortbildung ist wichtig, gerade dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob man bei einem Notfall richtig handeln würde.
Verpflichtung zur Hilfeleistung
Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, ist zunächst eine sittliche Pflicht, denn wer bei einem Unfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Hilfe erwartet, sollte selbst fähig sein und willens sein, anderen zu helfen.
Die Hilfeleistung ist aber auch eine rechtliche Pflicht:
Aus § 34 der Straßenverkehrsordnung:
"Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und Verletzten zu helfen."
§ 323c des Strafgesetzbuches:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Jeder Führerscheinbewerber hat einen Kurs in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (Führerschein: z. B. Klasse B) oder "Erste-Hilfe" (Führerschein: z. B. Klasse C ) besuchen.
Diese Kurse können schon lange Zeit zurückliegen. Wie wäre es da einmal mit einer Auffrischung Ihrer Kenntnisse in Erster Hilfe?
In den Räumlichkeiten des DRK Flörsheim werden mehrmals jährlich Erste-Hilfe-Kurse und Kurse "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" angeboten.
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über den DRK Kreisverband Main-Taunus, Schmelzweg 5, 65719 Hofheim am Taunus, Telefon (06192) 2077-44, Fax (06192) 2077-66. Hier gibt es weitere Informationen.